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Massivhaus Berlin - Finanzierung Ihres Hauses - Bonitätsprüfung
Bonitätsprüfung  

Bei der Prüfung der Bonität des Kunden wird auf Basis der Angaben des Kunden die persönliche und sachliche Bonität (Kreditwürdigkeit) analysiert.
Die persönliche Bonität wird anhand der Zuverlässigkeit des Kunden bewertet, relevante Faktoren sind hier die Person selbst sowie die berufliche und fachliche Qualifikation.

Für die Bewertung der sachlichen oder wirtschaftlichen Bonität sind die finanziellen Voraussetzungen sowie Vermögensverhältnisse entscheidend.

Grundsätzlich werden hierzu entsprechende Schufa-Auskünfte einge holt.
Für die Kreditwürdigkeit ist ebenfalls wichtig, ob Sie das Objekt selbst nutzen (Eigennutzer) oder vermieten (Kapitalanleger) und ob Sie ihr Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit beziehen.

Unbedingter Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf zur Feststellung der Kreditwürdigkeit besteht, wenn einer der an der Baufinanzierung Beteiligten eine der folgenden Fragen mit „JA“ beantwortet: 

Sind Sie:
arbeitslos
im Erziehungsurlaub
in der Probezeit
in einem befristeten Anstellungsverhältnis
beruflich selbständig
von Ihrem Ehepartner getrennt lebend oder geschieden
erwerbsunfähig verrentet
älter als 64 Jahre?

In dem Falle ist die Kreditwürdigkeit des/der anderen Beteiligten entscheidend!   Keine Kreditwürdigkeit besteht, wenn Eheleute in gesetzlichem Güterstand bzw. Allein-Antragsteller eine der folgenden Fragen mit  „JA“ beantworten:

Wurden bzw. sind:            
Zwangsmaßnahmen beantragt (Konkurs, Vergleich, Pfändungen usw.)
Eidesstattliche Versicherungen abgegeben oder Haft zu deren Erzwingung
angeordnet
Wechselproteste vorgekommen
Sie weniger als 2 Jahre beruflich selbständig?

Bei nicht miteinander verheirateten Antragsstellern ist dann die Kreditwürdigkeit des/der anderen Beteiligten entscheidend! Weiterer Beratungsbedarf besteht, wenn in den monatlichen Netto-Einnahmen Überstunden, Spesen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungsvergütungen, Kosten-erstattungen, Urlaubs-, Sonder- und Jubiläumszulagen, Erziehungsgeld bzw. den monatlichen Ausgaben Bürgschaften, Gehaltsabtretungen, Unterhalt enthalten sind.







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