SL Bau GmbH
ein Mitgliedsunternehmen des Kooperationsverbundes
Heinze & Partner
Massivhaus Berlin - Finanzierung Ihres Hauses - Baufoerderung
Wie kann ich mir meine Baufinanzierung erleichtern?

Für die meisten Menschen ist der Traum von den eigenen vier Wänden mit einem finanziellen Kraftakt verbunden. Jedoch werden frischgebackene Immobilienbesitzer in manchen Fällen durch Fördermittel von Seiten des Staates, der Länder oder der Kommunen entlastet. Auch können Sie sich mit einer langfristigen Planung bereits Jahre vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie zusätzliches Eigenkapital ansparen und relativ günstige Darlehenszinsen sichern:

Bausparen: Weitsicht zahlt sich aus

Auch wenn das Bausparen oftmals als veraltete Anlageform angesehen wird, ist es auf dem deutschen Immobilienmarkt nach wie vor gängige Praxis. Der einfache Grundgedanke macht das Bausparen zu einer beliebten Variante auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren bereits Jahre vor dem Kauf oder Bau ihrer Immobilie ein relativ zinsgünstiges Darlehen sichern. Im derzeitigen Zinsumfeld ist die von den Bausparkassen angebotene Verzinsung jedoch weit weniger attraktiv als mancher Hypothekenkredit.

KfW-Darlehen: Zinsgünstige Förderdarlehen für den privaten Wohnungsbau

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einen gesetzlichen Auftrag: Sie soll mit zinsgünstigen Krediten Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt fördern. Auch der private Wohnungsbau wird unterstützt.

Die KfW vergibt diese zinsgünstigen Darlehen nicht direkt, sondern über durchleitende Kreditinstitute. Viele unserer Finanzierungspartner gehören zu diesen durchleitenden Instituten und bieten somit KfW-Darlehen an.

Gut zu wissen
Wenn Sie bei der KfW einen Kredit beantragen und später in Ihre Finanzierung einbauen, erhalten Sie entweder den Zinssatz vom Zeitpunkt des Krediteingangs oder von der Kreditzusage - je nachdem, was für Sie günstiger ist. Das bedeutet konkret: Ist der Zinssatz am Tag der Antragstellung niedriger als am Tag der Zusage, erhalten Sie die günstigen Konditionen des Antragstages. Liegen die Bauzinsen am Tag der Zusage unter den Konditionen des Antragstages, bekommen Sie die Konditionen des Zusagetages. Egal in welche Richtung sich die Zinsen also entwickeln: Sie erhalten in jedem Fall die günstigen Konditionen.

               
Landesfördermittel: Förderung von Wohneigentum auf Länder- und Gemeindeebene

Auch die Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände fördern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Wohneigentum - insbesondere von einkommensschwächeren und kinderreichen Familien. Oftmals kommt es dabei jedoch zu langen Bearbeitungszeiten und die Programme gelten nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Erhältlich sind diese Fördermittel nur direkt bei den zuständigen Behörden. Sie können somit nicht direkt über Interhyp beantragt werden. Gefördert werden nur Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§9 WoFG).

                       
Zwei-Personen-Haushalt  18.000 Euro pro Jahr   
Ein-Personen-Haushalt 12.000 Euro pro Jahr   
Jeder weitere zur Familie gehörende Angehörige (z.B. Ehegatte oder Lebenspartner)      

plus 4.100 Euro pro Jahr       
Für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist plus 500 Euro pro Jahr 


Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch bestimmte Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind. Die Förderung ist außerdem oftmals abhängig von einer bestimmten Wohnfläche, die sich aus dem jeweiligen Förderprogramm ergibt.

Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Eine Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern ist die finanzielle Situation der Länder. Bei Engpässen in der Haushaltsplanung können die Programme kurzfristig eingestellt werden.

Die Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft.

Wer erhält noch Eigenheimzulage?


Wer bereits in seiner Immobilie wohnt und bereits einen Antrag auf Eigenheimzulage gestellt hat, erhält die Förderung volle acht Jahre. Wer im Jahr 2005 für einen Immobilie eine Kaufvertrag geschlossen oder den Bauantrag gestellt hat, kann auch in 2006 noch einen Antrag auf Förderung stellen - allerdings erst dann, wenn er die Immobilie bezieht. Auch dann unterstützt der Staat die Schaffung von Immobilieneigentum über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderrichtlinien setzen sich wie folgt zusammen:

               
Fördergrundbetrag      
-       bei Neubauten 1% der Herstellungskosten (inklusive des Grundstückes) max. 1.250 Euro pro Jahr  
-       bei Altbauten max. 1.250 Euro pro Jahr 


Baukindergeld: 800 Euro je Kind und Jahr, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist 
Der Anspruch auf Eigenheimzulage ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte im Jahr des Einzugs und der Einkünfte im Jahr zuvor. Dieser Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen zuzüglich Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Anspruch auf Eigenheimzulage haben nur Antragsteller, deren Gesamtbetrag der Einkünfte die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:

               
Verheiratete: 140.000 Euro + 30.000 Euro für jedes Kind        
Ledige: 70.000 Euro + 30.000 Euro für jedes Kind       

Hier finden Sie umfassende Infos über Wohn-Riester Rente und vieles mehr!


Wichtiger Hinweis
Die Eigenheimzulage kann pro Person und Objekt nur einmal in Anspruch genommen werden. Das bedeutet: Ehepaare können insgesamt zwei Mal in den Genuss der Förderung kommen. Beantragt werden muss die Zulage über das jeweils zuständige Finanzamt. Es zahlt die Förderung immer zum 15. März eines Jahres aus. Gestellt werden kann der Antrag allerdings erst im Jahr des Einzuges. 


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