Für die meisten Menschen
ist der Traum von den eigenen vier Wänden mit einem finanziellen Kraftakt
verbunden. Jedoch werden frischgebackene Immobilienbesitzer in manchen Fällen
durch Fördermittel von Seiten des Staates, der Länder oder der Kommunen
entlastet. Auch können Sie sich mit einer langfristigen Planung bereits Jahre
vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie zusätzliches Eigenkapital ansparen und
relativ günstige Darlehenszinsen sichern:
Bausparen:
Weitsicht zahlt sich aus
Auch wenn das Bausparen
oftmals als veraltete Anlageform angesehen wird, ist es auf dem deutschen
Immobilienmarkt nach wie vor gängige Praxis. Der einfache Grundgedanke macht
das Bausparen zu einer beliebten Variante auf dem Weg in die eigenen vier
Wände.
Mit einem Bausparvertrag
können sich Bauherren bereits Jahre vor dem Kauf oder Bau ihrer Immobilie ein
relativ zinsgünstiges Darlehen sichern. Im derzeitigen Zinsumfeld ist die von
den Bausparkassen angebotene Verzinsung jedoch weit weniger attraktiv als
mancher Hypothekenkredit.
KfW-Darlehen:
Zinsgünstige Förderdarlehen für den privaten Wohnungsbau
Die bundeseigene
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einen gesetzlichen Auftrag: Sie soll
mit zinsgünstigen Krediten Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt fördern. Auch
der private Wohnungsbau wird unterstützt.
Die KfW vergibt diese
zinsgünstigen Darlehen nicht direkt, sondern über durchleitende Kreditinstitute.
Viele unserer Finanzierungspartner gehören zu diesen durchleitenden Instituten
und bieten somit KfW-Darlehen an.
Gut zu wissen
Wenn Sie bei der KfW einen
Kredit beantragen und später in Ihre Finanzierung einbauen, erhalten Sie
entweder den Zinssatz vom Zeitpunkt des Krediteingangs oder von der
Kreditzusage - je nachdem, was für Sie günstiger ist. Das bedeutet konkret: Ist
der Zinssatz am Tag der Antragstellung niedriger als am Tag der Zusage,
erhalten Sie die günstigen Konditionen des Antragstages. Liegen die Bauzinsen
am Tag der Zusage unter den Konditionen des Antragstages, bekommen Sie die
Konditionen des Zusagetages. Egal in welche Richtung sich die Zinsen also
entwickeln: Sie erhalten in jedem Fall die günstigen Konditionen.
Landesfördermittel:
Förderung von Wohneigentum auf Länder- und Gemeindeebene
Auch die Bundesländer,
Gemeinden und Gemeindeverbände fördern unter bestimmten Voraussetzungen den
Erwerb von Wohneigentum - insbesondere von einkommensschwächeren und
kinderreichen Familien. Oftmals kommt es dabei jedoch zu langen
Bearbeitungszeiten und die Programme gelten nur für einen sehr eingeschränkten
Personenkreis. Erhältlich sind diese Fördermittel nur direkt bei den
zuständigen Behörden. Sie können somit nicht direkt über Interhyp beantragt
werden. Gefördert werden nur Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze
nicht überschreitet (§9 WoFG).
Zwei-Personen-Haushalt 18.000 Euro pro
Jahr
Ein-Personen-Haushalt 12.000 Euro pro Jahr
Jeder weitere zur Familie gehörende Angehörige (z.B.
Ehegatte oder Lebenspartner)
plus 4.100 Euro pro
Jahr
Für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen
ist plus 500 Euro pro Jahr
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls
noch bestimmte Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind. Die Förderung ist
außerdem oftmals abhängig von einer bestimmten Wohnfläche, die sich aus dem
jeweiligen Förderprogramm ergibt.
Generell besteht kein
Rechtsanspruch auf Fördergelder. Eine Voraussetzung für die Vergabe von
Fördergeldern ist die finanzielle Situation der Länder. Bei Engpässen in der
Haushaltsplanung können die Programme kurzfristig eingestellt werden.
Die
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wurde
zum 1. Januar 2006 abgeschafft.
Wer erhält noch
Eigenheimzulage?
Wer bereits in seiner
Immobilie wohnt und bereits einen Antrag auf Eigenheimzulage gestellt hat,
erhält die Förderung volle acht Jahre. Wer im Jahr 2005 für einen Immobilie
eine Kaufvertrag geschlossen oder den Bauantrag gestellt hat, kann auch in 2006
noch einen Antrag auf Förderung stellen - allerdings erst dann, wenn er die
Immobilie bezieht. Auch dann unterstützt der Staat die Schaffung von
Immobilieneigentum über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Förderrichtlinien setzen
sich wie folgt zusammen:
Fördergrundbetrag
-
bei Neubauten 1% der Herstellungskosten
(inklusive des Grundstückes) max. 1.250 Euro pro Jahr
-
bei Altbauten max. 1.250 Euro pro Jahr
Baukindergeld: 800 Euro je
Kind und Jahr, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist
Der Anspruch auf
Eigenheimzulage ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt.
Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte im Jahr des
Einzugs und der Einkünfte im Jahr zuvor. Dieser Gesamtbetrag der Einkünfte
errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen zuzüglich Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung. Anspruch auf Eigenheimzulage haben nur Antragsteller, deren Gesamtbetrag
der Einkünfte die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Verheiratete: 140.000 Euro +
30.000 Euro für jedes Kind
Ledige: 70.000 Euro + 30.000
Euro für jedes Kind
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Wichtiger Hinweis
Die Eigenheimzulage kann pro
Person und Objekt nur einmal in Anspruch genommen werden. Das bedeutet:
Ehepaare können insgesamt zwei Mal in den Genuss der Förderung kommen.
Beantragt werden muss die Zulage über das jeweils zuständige Finanzamt. Es
zahlt die Förderung immer zum 15. März eines Jahres aus. Gestellt werden kann
der Antrag allerdings erst im Jahr des Einzuges.
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