Zur Objektbewertung sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
Grundstück: Größe, Kaufpreis, Lage, Erschließungszustand
Haus: Baujahr, Wohnfläche, Keller, Dachausbau, Erker, Gauben
sonstige: Garagen, Stellplätze, Terrassen, Sonderbauteilen (z.B. Photovoltaikanlagen...)
Daraus wird der Beleihungswert ermittelt.
Er wird unter Würdigung der langfristigen Marktrisiken und Markteinschätzungen als der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, der als Darlehens-sicherheit verwendet werden kann. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekendarlehens und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung.
Er ist nicht mit dem Kaufpreis oder den Baukosten gleichzusetzen.
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